Energielexikon
Unter Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Sonnenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen. Der Begriff „Fotovoltaik“ ist zusammengesetzt aus dem altgriechischen Wort für Licht (photo) und dem Namen des italienischen Physikers Alessandro Volta, nach dem auch die elektronische Spannungseinheit Volt benannt ist.
Die aus Fotovoltaikanlagen erzeugte Energie zählt zu den regenerativen Energien.
Oberbegriff für Technologien, die erneuerbaren Strom in andere Energieformen oder Produkte umwandeln:
- Power-to-Gas: Strom → Wasserstoff oder Methan
- Power-to-Heat: Strom → Wärme
- Power-to-Liquid: Strom → synthetische Kraftstoffe
Nutzen: Flexibilisierung des Energiesystems, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Überschüsse in anderen Sektoren.
Ein PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Energieerzeuger (z. B. Betreiber einer Wind- oder PV-Anlage) und einem Abnehmer (z. B. Industrieunternehmen). Der Vertrag regelt Menge, Preis, Laufzeit und Liefermodalitäten.
Vorteile:
- Erzeuger sichern sich stabile Einnahmen ohne staatliche Förderung.
- Unternehmen können sich langfristig gegen Preisschwankungen am Strommarkt absichern.
- Ermöglicht den direkten Bezug von Grünstrom (Corporate PPA) für Nachhaltigkeitsziele.
- Beispiel: Ein Automobilhersteller schließt mit einem Solarparkbetreiber ein 10-jähriges PPA über 100 GWh Ökostrom pro Jahr.
Rohstoffe, die zur Stromgewinnung herangezogen werden können, werden auch primäre Energieträger genannt. Dazu gehören neben den fossilen Energieträgern Kohle, Erdgas und Erdöl sowie Fett, Kohlenhydrate und Proteine in der Nahrung, aber auch regenerative Energieträger wie Wasser, Wind und Sonne.
Unter dem Begriff „Primärenergie“ bzw. „Primärenergieträger“ werden die Energieträger zusammengefasst, die in der Natur vorkommen und technisch noch nicht umgewandelt wurden.