Energielexikon
Die deutsche Strombörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig ist 2002 aus der Fusion der European Energy Exchange, Frankfurt, und der Leipzig Power Exchange entstanden. Seit Sommer 2000 ist der Spotmarkt mit physischer Erfüllung am Folgetag etabliert. Am Auktionsmarkt gibt es die Möglichkeit, Kauf- und Verkaufsgebote für Einzelstunden und Blockgebote zu platzieren. Das zweite Standbein ist der Terminmarkt, auf dem standardisierte Produkte wie Futures gehandelt werden.
Eine vom Kunden/Unternehmen betriebene Anlage zur Eigen- bzw. Fremdversorgung. Sie dient entweder nur zur Stromversorgung oder zu Strom- und Wärmeversorgungszwecken.
Übergabepunkt für elektrische Energien von regenerativen Quellen, Blockheizkraftwerken (BHKW), Windanlagen und nicht öffentlichen Kraftwerken. Der Einspeisepunkt wird durch Gesetze (bei regenerativen Energiequellen) bzw. durch Netznutzungsverträge festgelegt.
Regenerativ erzeugter elektrischer Strom (aus Solar, Windkraft u. a.) kann in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Dieser Strom wird mit einem bestimmten Betrag pro Kilowattstunde vergütet. Die Beträge sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.
Als Eintarif werden Tarife bezeichnet, die einen für die Hauptlast- und Niederlastzeiten einheitlichen Arbeitspreis berechnen.
Die eingespeiste oder entnommene elektrische Energie wird als Arbeit bezeichnet. (Arbeit = Leistung x Zeit = kW x h = kWh = Kilowattstunden). Über geeichte Zähler wird der Verbrauch ermittelt.
Beim elektronischen Stromzähler wird die verbrauchte Energie mittels eines Stromwandlers gemessen. Der Transformator besteht aus einem weichmagnetischen Ringkern, der die Wechselströme erfasst. Da er auf jegliche mechanischen Elemente verzichtet, misst er genauer als der Ferraris-Stromzähler. Trotzdem ist er in Deutschland noch nicht so weit verbreitet wie sein mechanisch arbeitender Vorgänger.
Der Ausstoß von Schadstoffen wie Radioaktivität, Staub, Ruß oder CO2, die die Umwelt stark beeinträchtigen. Die freigesetzte Schadstoffmenge unterliegt in Deutschland streng festgelegten Grenzwerten.
Ob Licht, Elektrizität oder Wärme: Energie ist eine physikalische Größe, die in verschiedenen Formen auftritt. Als Energie bezeichnet man sowohl die in einem Körper gespeicherte Arbeit als auch das Vermögen, Arbeit zu verrichten oder Wärme abzugeben.
Die Energiedichte bezeichnet die Verteilung von Energie auf eine bestimmte Größe. So ist beispielsweise der Heizwert eine Energiedichte, die den Energiegehalt pro Masse angibt.
Die Energieeffizienzklassen von A bis G sind die Bewertungsskala für das EU-Energielabel. A kennzeichnet den niedrigsten Energiebedarf, G den höchsten. Durch Verbesserungen bei der Energieeffizienz mussten neue Klassen eingeführt werden, inzwischen gibt es für manche Gerätearten zusätzlich auch A+, A++ und A+++.
Zur Verdeutlichung des sogenannten Energiemixes stellt man sich am besten einen Stromsee vor. Über seine Zuflüsse wird Strom unterschiedlicher Herkunft eingespeist – sei es regenerative, fossile oder Kernenergie. Da der Strom aus einem gemeinsamen See stammt, lässt sich an der Steckdose nicht mehr feststellen, welche Form der Energie ihn erzeugt hat. Aber: Durch die Kombination von Strombezug und Zertifizierung entsteht Ökostrom, dessen Herkunft eindeutig zugeordnet werden kann.
Bei dem Energiepass handelt es sich um eine Bescheinigung, die jeder Mieter für seine Wohnung und jeder Kaufinteressent für die Immobilie ab 2006 verlangen kann. Bei der Einführung von Energieausweisen handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Wer jetzt baut, benötigt daher einen Energiepass. Das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben: Der Energiebedarfsausweis ist für alle Neubauten mit Bauanträgen ab dem 2005-02-01 Pflicht. Im Energiepass werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes ausgewiesen. Dort kann man nachlesen, welchen Energiebedarf ein Gebäude nach Fertigstellung haben wird.
Zusammen mit dem Bauantrag wird der Energiepass eingereicht. Er weist aus, ob die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Der Bauherr hat bei der EnEV die Wahl, auf welche Energiesparmaßnahmen er den Schwerpunkt setzt.
Energiesparlampen – auch Kompakt-Leuchtstofflampen genannt – verbrauchen rund 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen bei gleicher Lichtausbeute. Eine Energiesparlampe mit 15 Watt entspricht in der Leuchtkraft einer herkömmlichen Glühlampe von 75 Watt. Energiesparlampen haben darüber hinaus eine zirka achtmal längere Lebensdauer. Sie sind in der Regel mit einem eingebauten Vorschaltgerät und einem Schraubsockel, der dem Sockel "normaler" Glühbirnen entspricht, ausgestattet. Besonders wirtschaftlich einsetzbar sind Energiesparlampen dort, wo Lampen lange in Betrieb sind.
Wie beim Benzin pro Liter eine Energiesteuer gezahlt werden muss, so wird pro Kilowattstunde Erdgas die Energiesteuer und beim Strom die Stromsteuer erhoben.
Das Energiesteuergesetz und dessen Ausnahmen können Sie unter www.gesetze-im-internet.de/energiestg/ einsehen. Das Stromsteuergesetz und dessen Ausnahmen können Sie unter www.gesetze-im-internet.de/stromstg/ einsehen.