Energielexikon

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Grundversorgungsvertrag

Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) hat für das Netzgebiet, in dem es die Grundversorgung durchführt, allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung mit Elektrizität oder Gas öffentlich bekannt zu geben. Darüber hinaus ist jedes EVU verpflichtet Kunden in ihrem Gebiet zu beliefern. Die allgemeinen Bedingungen und Preise sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen EVU und Haushaltskunden. Der Vertrag zwischen Grundversorger und Strom- oder Gaskunde kommt automatisch zu Stande, wenn kein spezieller Versorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen wurde.

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