Energielexikon
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Grundversorgung
Jeder Stromkunde im Niederspannungsnetz und jeder Gaskunde im Niederdrucknetz, der keinen speziellen Versorgungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen hat wird im Rahmen der Grundversorgung mit Strom oder Gas versorgt.
Grundlage für die Grundversorgung sind die Gas- bzw. Stromgrundversorgungsverordnung.
Hierbei muss der Grundversorger allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise öffentlich bekannt geben, zum Beispiel im Internet.