Energielexikon

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Stromsteuerbefreiung

Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, die nach § 9 des Stromsteuergesetzes dazu berechtigt sind, können die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer beantragen. Die Abrechnung mit reduziertem Stromsteuersatz bedarf der Erlaubnis des für den Kunden zuständigen Hauptzollamtes (Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom).

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