Energielexikon
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Stromkennzeichnung
Seit 2005 sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, nach §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Informationen über ihren Strommix offenzulegen. Die Stromkennzeichnung muss für die Stromverbraucher auf der Jahresstromrechnung und auf allen Werbematerialien angegeben sein. Mit den Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen, wird dem Stromkunden ermöglicht, die „Qualität” der Stromproduktion zu bewerten.
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