Energielexikon

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Stromgesetz (StromStG)

Diese Verbrauchssteuer befasst sich mit der Besteuerung des Stromverbrauchs in Deutschland. Die Einheit für die Berechnung ist die Megawattstunde (= 1.000 kWh), auf die ein Regelsteuersatz erhoben wird. Das Aufkommen wird vom Bund geregelt, während die Verwaltung den Zollbehörden obliegt.

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