Energielexikon

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Spitzenausgleich

Die zusätzliche Steuerentlastung, welche nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes beantragen können, ist an den Mindestenergieverbrauch der Energieerzeugnisse bzw. der Sockelverbrauchsmenge beim Strom gekoppelt. Bei der Berechnung des Spitzenausgleichs ist die tatsächlich gezahlte Ökosteuer mit dem entsprechenden Steuersatz heranzuziehen und mit den gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen in Bezug zu setzen. Dabei ist die für 2006 geltende Entlastung der Rentenversicherungsbeiträge als höchstmögliche Entlastung in zukünftigen Berechnungen festgelegt worden. Die dafür maßgeblichen Vorschriften befinden sich im Stromsteuergesetz (StromStG), im Energiesteuergesetz (EnergieStG) und in der Stromsteuerdurchführungs- (StromStV) sowie Energiesteuerverordnung (EnergieStV).

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