Energielexikon

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Notstrom

Notstrom bezeichnet Überbrückungs- oder Ersatzstromquellen bei Ausfall der regulären Stromversorgung. Dies sind Anlagen zur teilweisen oder kompletten Aufrechterhaltung der Stromversorgung bei einem Stromausfall: z. B. Batterieanlagen für den Einsatz einer Notbeleuchtungsanlage, als unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für Telefonanlagen, Computersysteme u. Ä. Für die Abdeckung größerer Versorgungsbereiche werden in der Regel dieselbetriebene Generatoren eingesetzt.

Aushilfsenergie
Aushilfsenergie wird dann geliefert und berechnet, wenn kein gültiger Stromliefervertrag besteht oder der vertragliche Lieferant nicht in der Lage ist, Strom zu liefern. Die Aushilfsenergie wird vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.

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