Energielexikon

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Netznutzung

Das Netznutzungsentgelt deckt die Kosten ab, die für die Nutzung der Netze (Stromdurchleitung) anfallen, z. B. Bau, Instandhaltung und Betriebsführung. Es muss vom Stromlieferanten an den Netzbetreiber entrichtet werden.
Alle Netzbetreiber ermitteln ihre Netznutzungsentgelte individuell; maßgeblich hierfür sind aktuell die Rahmenbedingungen der Verbändevereinbarung II plus.

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