Energielexikon
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Netzanschlussvertrag (NAV)
Seit der Liberalisierung des Strommarkts wird unterschieden zwischen Netzanschlussvertrag und Stromliefervertrag. Dieser ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag regelt den Anschluss an das Stromnetz des Betreibers. Mit diesem werden technische Serviceleistungen, Netzbetrieb, Zähler, Störungsdienst im Netz etc., abgedeckt.
Der Stromliefervertrag regelt die Belieferung mit elektrischer Energie.