Energielexikon

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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Diese gesetzliche Regelung verpflichtet örtliche Netzbetreiber, den Strom aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Blockheizkraftwerk) zu festgelegten Sätzen abzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Netzbetreibern an die Energielieferanten weitergegeben.
Ziel des KWK-Modernisierungsgesetzes vom 01.04.2002 ist der Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, der Bau neuer Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie die Markteinführung der Brennstoffzellen-Technologie.

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