Energielexikon

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Konzessionsabgabe

Für die Nutzung von öffentlichen Wegen für Strom-, Erdgas- und Wasserleitungen verlangen Kommunen die sogenannte Konzessionsabgabe.
Jede Gemeinde hat unterschiedliche Preise. Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Strom richtet sich nach der Einwohnerzahl und
beträgt:

  • bis 25.000 Einwohner: 1,32 ct/kWh
  • bis 100.000 Einwohner: 1,59 ct/kWh
  • bis 500.000 Einwohner: 1,99 ct/kWh
  • über 500.000 Einwohner: 2,39 ct/kWh
  • Schwachlaststrom: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertrag: 0,11 ct/kWh
     

Die Konzessionsabgabe und dessen Ausnahmen können Sie unter www.gesetze-im-internet.de/kav/ einsehen.

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