Energielexikon

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Konvertierungsentgelt

Diese Gebühren für eine qualitätsübergreifende Bilanzierung wurden von der Bundesnetzagentur beschlossen. Das Konvertierungsentgelt kann
nur im L-Gas-Gebiet erhoben werden.
Die Preise können sich zweimal im Jahr ändern – zum 01.04. und/oder 01.10. – und werden auf der Homepage von NetConnect Germany (NCG)
https://www.net-connect-germany.de/de-de/ veröffentlicht.

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