Energielexikon

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BEHG / nationaler CO₂-Preis

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) führt seit 2021 einen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) im Wärme- und Verkehrssektor ein.

Funktionsweise:

  • Inverkehrbringer (z. B. Mineralölunternehmen) müssen für die verkauften Mengen Zertifikate kaufen.
  • Die Kosten werden über den Preis an Verbraucher und Unternehmen weitergegeben.
  • Preis startet fix (z. B. 30 €/t CO₂ im Jahr 2025) und steigt schrittweise, später Übergang in einen Handel mit begrenzten Zertifikaten.

Ziel: Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Alternativen.

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