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Die Compliance Richtlinie der meistro Gruppe.

Vorwort des Executive Leadership Teams

Die Erfolgsgeschichte der meistro Gruppe ist geprägt von unternehmerischem Mut und entschlossenem, verantwortungsbewusstem Handeln. Möglich wurde dies vor allem durch das Vertrauen und die Integrität im Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten und Mitarbeitenden. Diese Grundsätze sind fest in unserer DNA verankert. Mit der vorliegenden Compliance-Richtlinie geben wir ihnen eine verbindliche schriftliche Form. Sie dient als klares Koordinatensystem für unser Handeln und die Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Unternehmensgruppe sowie mit Kunden und Partnern. Nur so können wir unsere ambitionierten wirtschaftlichen Ziele erreichen und gleichzeitig Ökologie, Ökonomie und Soziales wie kein anderes Energieunternehmen vereinen.

Diese Richtlinie schafft einen verbindlichen Rahmen für faires, rechtmäßiges und ethisches Verhalten in allen Geschäftsbereichen der meistro Gruppe, einschließlich der Tochtergesellschaften. Sie umfasst klare Verhaltensregeln, unsere Anti-Korruptions-Richtlinie sowie Vorgaben zu Spenden und Sponsoring. Damit legen wir die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmens.

Compliance, also die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und unternehmensweit festgelegter Regeln, ist Aufgabe aller Mitarbeitenden der meistro Gruppe. Unsere Führungskräfte tragen besondere Verantwortung, die Richtlinien vorzuleben, in Schulungen zu vermitteln und deren Einhaltung durch klare Prozesse sicherzustellen. Auch für unsere Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sind diese Standards verbindlich.

Das Executive Leadership Team der meistro Gruppe steht dafür ein, dass diese Werte und Regeln täglich gelebt werden. Sie bilden die Basis für unseren gemeinsamen Erfolg. Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie werden nicht toleriert.

Ingolstadt, August 2025
Executive Leadership Team der meistro Gruppe


Verhaltens-Richtlinien

1. Zielsetzung und Geltungsbereich

Diese Richtlinie umfasst grundlegende rechtliche und ethische Standards für das Verhalten aller Führungskräfte, Mitarbeiter und freien Mitarbeitern der meistro Gruppe. Sie soll sicherstellen, dass die Geschäftstätigkeit der meistro Gruppe in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den ethischen Standards der meistro Gruppe erfolgt. 
 

2. Integrität

All unsere geschäftlichen Aktivitäten führen wir integer und mit höchstem moralischem Standard aus.
Die Führungskräfte haben neben ihrer eigenen Verpflichtung zu beschwerdefreiem Verhalten stets darauf zu achten, dass die in dieser Richtlinie niedergelegten Verhaltensgrundsätze von allen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern eingehalten werden.

Zielsetzung: Bewusstsein schärfen
Weder diese Verhaltens-Richtlinie noch die entsprechenden internen Anweisungen haben einen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr werden ausgewählte Aspekte hervorgehoben, um das Bewusstsein zu schärfen und den Anspruch der Unternehmen der meistro Gruppe an ihre Mitarbeiter und freien Mitarbeiter zu unterstreichen, sich rechtlich und ethisch einwandfrei zu verhalten.

Information im Falle von Unklarheiten
Bei Unklarheiten oder Zweifeln ist der Compliance Officer zu kontaktieren. Der Compliance Officer und die Geschäftsführung entscheiden über das weitere Vorgehen.

Keine Diskriminierung
Die Führungskräfte, alle Mitarbeiter und freien Mitarbeiter der meistro Gruppe haben stets darauf zu achten, dass eine Diskriminierung von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern oder Dritten, insbesondere aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Identität, nicht stattfindet. 
Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass den Mitarbeitern und freien Mitarbeitern durch die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensgrundsätze - insbesondere durch die Meldung von Verstößen - keine Nachteile entstehen. 
Auswahl und Behandlung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Die Auswahl von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Führungskräften und Geschäftspartnern erfolgt auf der Grundlage objektiv nachvollziehbarer Kriterien. Führungskräfte, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Geschäftspartner werden ehrlich und fair behandelt.

3. Interessenkonflikte

Allgemeine Regel für Entscheidungen
Entscheidungen im Geschäftsverkehr werden ausschließlich auf der Grundlage nachvollziehbarer, objektiver Kriterien getroffen. Die jeweiligen Entscheidungen dürfen nicht durch die Annahme oder Gewährung von Vorteilen beeinflusst werden.

Die Regel für geschäftliche Entscheidungen (sog. "Business Judgement Rules") ist zu beachten. Nach der Business Judgement Rule sollen Entscheidungen auf der Grundlage ausreichender und sorgfältig ermittelter Informationen getroffen werden. Ist die wirtschaftliche Bedeutung einer Entscheidung hoch, sollte der Entscheidungsprozess schriftlich dokumentiert werden, um ihn später nachvollziehen zu können.

Führungskräfte, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter dürfen Geschäftschancen, die sich für die meistro Gruppe ergeben, nicht zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen. 
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind Geschäftsbeziehungen zu Verwandten, Ehepartnern oder engen Freunden grundsätzlich zu vermeiden. Sollten solche Beziehungen bestehen, sind sie innerhalb der jeweiligen meistro Gruppengesellschaft transparent zu machen. In jedem Einzelfall wird der Compliance Officer mit dem betroffenen Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter vereinbaren, wie der Interessenkonflikt vermieden oder beseitigt werden kann.

Für den Fall, dass Führungskräfte, Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter ein finanzielles Interesse an Geschäftspartnern haben (5% und mehr), mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für Unternehmen der meistro Gruppe in geschäftlicher Beziehung stehen, ist dies dem Compliance Officer ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

Loyalität und Diskretion
Die meistro Gruppe erwartet von ihren Führungskräften, Mitarbeitern und freien Mitarbeitern ein loyales Verhalten. Alle geschäftlichen Informationen sind gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Kenntnisse über interne Vorgänge dürfen auch nach dem Ausscheiden aus der meistro Gruppe nicht an Dritte weitergegeben werden.

Rechtskonformes Verhalten
Alle Geschäftsvorgänge innerhalb der meistro Gruppe sind vollständig und ordnungsgemäß nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften abzuwickeln. Insbesondere sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften zu beachten.

4. Beeinträchtigung des Wettbewerbs

Die meistro Gruppe bekennt sich zu einem fairen und transparenten Wettbewerb. Jeder Mitarbeiter und freier Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Insbesondere sind rechtswidrige Absprachen, die den Wettbewerb in irgendeiner Form beeinträchtigen können, zu unterlassen.
 

5. Berichterstattung und Dokumentation

Geschäftsvorgänge innerhalb der meistro Gruppe müssen so transparent gemacht werden, dass sie ohne weitere Erklärungen nachvollziehbar sind. 
 

6. Umgang mit Verstößen

Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie können eine Verletzung der vertraglichen Pflichten darstellen und somit zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen. Darüber hinaus können einzelne Verstöße Schadensersatzansprüche auslösen und Straftatbestände erfüllen.
Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, die von Verstößen Kenntnis erlangen, haben diese dem Compliance Officer oder dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Keinem Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter darf durch eine solche Meldung ein Nachteil entstehen, es sei denn, sie ist eindeutig missbräuchlicher Natur.
 

7. Umsetzung

Jede Führungskraft der meistro Gruppe ist dafür verantwortlich, dass die in dieser Verhaltens-Richtlinie und in den sonstigen Dienstanweisungen niedergelegten Grundsätze in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Hinweise auf Verstöße, die einer Führungskraft zur Kenntnis gelangen, sind vertraulich zu behandeln und mit der gebotenen Sorgfalt auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen. 
Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, ist zunächst der Compliance Officer zu informieren. Der Compliance Officer entscheidet über das weitere Vorgehen.
Insbesondere Bestechungsversuche durch Dritte sind unverzüglich dem Compliance Officer, dem jeweiligen Vorgesetzten oder über unser Whistleblower System Whistly whistly.org/file_report/meistrogmbh zu melden.


8. Umsetzung

Diese Richtlinie tritt am August 2025 in Kraft.