
Know-how: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Strom kommt aus der Steckdose und der Preis kann – vor allem seit Beginn des Ukrainekrieges – stark schwanken. Aber aus welchen Bestandteilen besteht eigentlich der Preis, den letztendlich Sie an Ihren Energieversorger zahlen müssen? Landet dieser Preis 1:1 beim Anbieter? Wir klären auf, wer welchen Anteil vom Strompreis erhält.
Wie auch beim Benzinpreis machen Steuern und Umlagen einen großen prozentualen Anteil aus. Laut Statista waren das für Benzin im Jahr 2024 rund 54 Prozent. Ähnlich ist es bei den Energiearten Strom und Erdgas. Nur rund 30 % des aktuellen Gewerbestrompreises wird direkt von den Stromanbietern beeinflusst. Die anderen 70 % setzen sich durch Abgaben, Steuern, Umlagen und Netzentgelte zusammen.
Die Hauptbestandteile des Strompreises sind (Stand 28.10.2024):
1. Energiebeschaffung und Vertrieb
- Energiebeschaffungskosten: Dies sind die Kosten, die Energieversorger für den Kauf von Strom an der Strombörse oder von Produzenten zahlen. Sie machen etwa 20-30 % des Gesamtstrompreises aus.
- Vertriebskosten: Diese beinhalten die Kosten für den Vertrieb und den Kundenservice.
2. Netzentgelte
- Netznutzungsentgelte: Unternehmen zahlen für die Nutzung der Stromnetze, um den Strom vom Erzeuger zum Verbraucher zu transportieren. Diese Gebühren variieren je nach Region und Netzanbieter und machen etwa 20-25 % des Strompreises aus.
3. Steuern und Abgaben Strom
- Stromsteuer: Eine gesetzlich festgelegte Steuer auf den Stromverbrauch, die etwa 2,050 Cent pro kWh beträgt.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Beträgt 19 % auf den Gesamtpreis inklusive aller anderen Bestandteile.
- KWGK-Umlage: Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, liegt bei 0,277 Cent pro kWh.
- §19 StromNEV-Umlage: Umlage zur Entlastung stromintensiver Unternehmen bei den Netzentgelten, beträgt 1,558 Cent pro kWh.
- Offshore-Netzumlage: Zur Finanzierung der Anbindung von Offshore-Windparks, beträgt 0,816 Cent pro kWh.
4. Konzessionsabgabe
- Konzessionsabgabe: Eine Gebühr, die Energieversorger an Städte und Gemeinden zahlen, um öffentliche Wege für das Verlegen und Betreiben von Stromleitungen zu nutzen. Die Höhe variiert je nach Gemeinde und beträgt etwa 1,32 - 2,39 Cent pro kWh. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.
5. Sonderinfo: Steuern und Abgaben Gas
- Erdgassteuer: 0,550 Cent pro kWh.
- RLM Bilanzierungsumlage: 0,000 Cent pro kWh.
- SLP Bilanzierungsumlage: 0,000 Cent pro kWh.
- Konvertierungsentgelt (H-L): 0,000 Cent pro kWh.
- Konvertierungsumlage (H-L): 0,000 Cent pro kWh.
- Gasspeicherumlage (EnWg § 35e): 0,250 Cent pro kWh.
- CO2-Bepreisung nach BEHG: 0,998 Cent pro kWh.