Fördermittel Übersicht für Ihr Unternehmen
Aktuell bis zu 1 Millionen Euro Förderung - Jetzt sichern!


Aktuelle Fördermöglichkeiten im Überblick
meistro ist weit mehr als ein Energielieferant für 100% klimaneutrale Energie (Strom & Erdgas). meistro berät seine Kunden natürlich auch über verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Daher finden Sie auf dieser Seite alle derzeit möglichen staatliche Förderungen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten...

Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ wollen wir den Bau von zusätzlichen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) anreizen und die Belastung der Verteilnetze senken. Die Neuauflage des Förderprogramms ist Bestandteil des Maßnahmenpakets „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, welches wirtschaftliche Einbrüche aufgrund der Corona-Pandemie abfedern und die heimische Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll.
Gefördert werden unter anderem
- Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage
- Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu einschließlich 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als 30 Kilowatt Peak Leistung gefördert
Wie hoch ist die Förderung
- Speicher mit Photovoltaik-Anlage mit bis zu einschließlich 30 Kilowatt peak: 200 Euro/Kilowattstunde, minimale Förderhöhe: 400 Euro
- Speicher mit Photovoltaik-Anlage mit mehr als 30 Kilowatt peak: 300 Euro/kWh, maximale Förderhöhe: 45.000 Euro

Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien
Mit dem Förderprogramm InvestBW soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im Land gestärkt und zugleich die Unternehmen bei ihren Investitionsanstrengungen, hin zu einer effizienteren und zukunftsorientierten Wirtschaft konsequent unterstützt werden. Das gilt insbesondere auch bei Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben.
Gefördert werden können:
- Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen)
- Erweiterungsinvestitionen
- Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte
Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen. Die antragstellenden Unternehmen müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese nachweisen
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
- Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Gemäß § 1 Absatz 1 der Kleinbeihilfenregelung ist die Förderung auf maximal 800.000 Euro und gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Deminimis-Verordnung auf maximal 200.000 Euro je Vorhaben und antragstellendem Unternehmenbegrenzt
- Die Förderung beträgt im Falle einer Kumulierung maximal 1.000.000 Euro je Vorhaben und antragstellendem Unternehmen. Eine Kumulierung ist jedoch nur möglich, sofern es sich um unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Ausgaben handelt.
- Eine Förderung auf Grundlage der Kleinbeihilfenregelung kann längstens bis zum 30.Juni 2021 gewährt werden.
- Der Regelfördersatz beträgt bis zu zehn Prozent der förderähigen Ausgaben
Ihre Vorteile
- Zuschuss (max. 500.000 Euro), Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand

Solarförderung in Thüringen
Mit dem Programm Solar Invest sollen Investitionen in die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus Solarenergie gefördert werden. Auch die Beratung und die Entwicklung von tragfähigen Konzepten zur Vorbereitung einer Investition werden gefördert. Mit den Fördermöglichkeiten werden zusätzliche Investitionsanreize für die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie gesetzt. Ferner sollen Beratungen und Entwicklung von tragfähigen Konzepten bzw. Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen in den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert werden.
Gefördert werden unter anderem
- Beratungsleistungen zu den Themen "Mieterstrom" und "Mieterwärme", Ausschreibung nach EEG, Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes, Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen, Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher, Investitionen in sonstige Speicher (z. B. Warmwasserspeicher, Kältespeicher, Latentwärmespeicher, Thermobatterien)

Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen
Ökologisch handeln, Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, die Energiewende meistern. Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
- Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 Euro
- kommunale Eigenbetriebe
- Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen
Ihre Vorteile
- Zuschuss (max. 500.000 Euro), Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand

Auszug: Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher der NBank Niedersachen
Wenn Sie in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, unterstützt Sie diese Förderung. Ziel der Maßnahmen ist, zu Investitionen in den Ausbau der Solarenergie in Verbindung mit hochwertigen Stromspeichern zu motivieren, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?
- Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit
- ... dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
- ... mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
- Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
- zusätzlich werden folgende Boni gewährt:
- ... 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
- ... 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
- ... 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
- maximale Förderhöhe 50.000 Euro
- Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt
- nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle
- nicht antragsberechtigt sind Hersteller und die verbundenen Unterneh-men der nach dieser Richtlinie förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten
- gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen des Bundes und der EU möglich
- Zuschuss erfolgt im Rahmen der “De-Minimis-Beihilfen“

Auszug: Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0 - Energieeffizienzprojekte der NBank Niedersachen
Wenn Sie als Unternehmen der privaten Wirtschaft investive Maßnahmen zur Steigerung Energieeffizienz planen und damit nachhaltig zur CO2-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (inklusive der Errichtung von Wärmenetzen und innovativer Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort Ihres Entstehens)
- Ausgenommen sind Batteriespeicher für PV-Anlagen
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 3.500 Euro pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent p.a.
- Förderhöhe mindestens 10.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro, bei Anwendung De-minimis-Beihilfen-Verordnung maximal 200.000 Euro
- Förderfähig sind Bauausgaben inkl. Baunebenkosten, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben sowie Kosten für die Expertise nach 4.2 der Richtlinie.
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
- Nachweis der Bewilligten CO2-Einsparung nach Projektende
- gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen des Landes, des Bundes oder der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen

Auszug: Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom BLE / BMEL
Gefördert werden insbesondere:
- Solarkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogas-Anlagen mit gasdicht abgedecktem Gärrestlager, ausgenommen solcher Anlagen, deren Hauptzweck die Elektrizitätserzeugung aus Biomasse ist, Anlagen mit Mais als wesentlichem Substratanteil (mehr als 10 %) und Anlagen, die Getreide, mit Ausnahme des Strohs, energetisch verwerten sollen
- Wärmepumpen, sofern sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzen
- Geothermie
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in betriebliche Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen
- Anlagen zur Speicherung und Wiederabgabe dieser Energien.
Ihre Experten zum Thema Förderungsprogramme

René Bergander
- Autarkieberater, Vertriebsaußendienst
- Telefon: 0841-65700 154
- Email: rene.bergander(at)meistro.de

Jost Hoffmann
- Energieberater, Technische Montage
- Telefon: 0841-65700 156
- Email: jost.hoffmann(at)meistro.de