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Mit dem meistro Infoservice

„Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am besten informiert wird.“
Benjamin Disraeli (1804–1881)

Häufige Fragen: Abrechnungsmodalitäten

Sie haben dem bisherigen Stromlieferanten Abschläge gezahlt – was geschieht damit?

Bei Ihrem Wechsel zu meistro erhalten Sie vom bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden (wie bei normalen Jahresabrechnungen).

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhoben und dient der Förderung regenerativer Energiequellen wie Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse. Inhalt dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Einspeisung dieser Energiealternativen ins öffentliche Netz deutlich zu erhöhen. Das deutsche Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) soll den Anteil von Wind-, Wasser-, Sonnenenergie und Geothermie an der Stromerzeugung in Deutschland bis 2010 von aktuell 7,4 % auf mindestens 12,5 % steigern. Bis 2020 soll der Anteil bereits 20 % betragen.

Was ist das KWK-Gesetz?

Die Umlage nach KWK-Gesetz dient der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), einer umweltfreundlichen Technologie, mit der die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden kann.

Ziel des Gesetzes ist es, eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2010 in einer Größenordnung von bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, zu erzielen (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie).

Zweck des Gesetzes ist es, zu dem in Absatz 1 genannten Ziel einen Beitrag zu leisten durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Hinzu kommen der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen, die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sowie die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Was ist die Konzessionsabgabe und wie wird diese berechnet?

Die Konzessionsabgabe ist im übertragenen Sinne ein „Wegegeld“, welches die Kommunen für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege bezüglich der Stromleitungen verlangen. Geregelt wird diese in den §§ 7 und 9 der Bundestarifordnung Elektrizität.

Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde:

  • bis 25.000 Einwohner: 1,32 ct/kWh
  • bis 100.000 Einwohner: 1,59 ct/kWh
  • bis 500.000 Einwohner: 1,99 ct/kWh
  • über 500.000 Einwohner: 2,39 ct/kWh
  • Schwachlaststrom: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertrag: 0,11 ct/kWh

Was ist das Netznutzungsentgelt/die Durchleitungsgebühr?

meistro nutzt für die Stromlieferung an seine Kunden die Stromnetze der Netzbetreiber. Hierfür muss meistro sogenannte Netznutzungsentgelte (auch als Durchleitungsentgelte bezeichnet) an den regionalen Netzbetreiber zahlen. Diese Gebühren machen rund ein Drittel des Strompreises aus (Quelle: BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Die Bundesnetzagentur hat diese Entgelte bereits mehrfach gekürzt und verfolgt diesen Trend zugunsten der Verbraucher und neuen Stromversorgern weiter.

Wer hat Anspruch auf ermäßigte Stromsteuer?

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gilt ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 1,23 ct/kWh, wobei die Ermäßigung nur für den Teil des Stromverbrauchs eines Unternehmens gilt, der eine Verbrauchsmenge von 25.000 kWh im Kalenderjahr übersteigt. Dies bedeutet, dass die ersten 25.000 kWh (seit dem 01.01.2003) mit dem Regelsteuersatz zu versteuern sind (§ 2 Stromsteuergesetz)
.

Zählt ein Unternehmen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zum produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft und ist damit berechtigt, Strom mit einem ermäßigten Steuersatz zu beziehen, so muss das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt eine entsprechende Erlaubnis beantragen.

Ausführliche Informationen zur Stromsteuer befinden sich auf den Internetseiten der Zollverwaltung (www.zoll-d.de) und des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de).

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