meistro macht Schlagzeilen
„Wie einer handelt, so sagt man ihm nach.“
Sprichwort
„Wie einer handelt, so sagt man ihm nach.“
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Ingolstadt, 15.08.2008
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Bundesnetzagentur / Vattenfall muss Netzentgelte senken und 50 Millionen Euro zurückzahlen / meistro Strom GmbH gibt die sinkenden Netzentgelte 1:1 an seine Kunden weiter
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Vattenfall muss die überhöhten Preise für die Nutzung seiner Stromnetze, die sogenannten Netzentgelte, senken. Zusätzlich muss der Konzern insgesamt 50 Millionen Euro zu viel erhobene Gebühren an seine Wettbewerber zurückzahlen. Mike Frank, Geschäftsführer des Gewerbestromanbieters meistro Strom GmbH begrüßt das Urteil und spricht von einem Sieg für die Stromkunden: „Das Urteil aus Karlsruhe ist ein positiver Impuls für den Strommarkt. Die sinkenden Netzentgelte schlagen sich auch unmittelbar auf die Strompreise nieder – zumindest bei Anbietern wie meistro, die diese Senkung 1:1 an ihre Kunden weitergeben.“
„Das Urteil stärkt die Rechte der Bundesnetzagentur“
Mit ihrem Urteil bestätigten die Karlsruher Richter die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die im Juni 2006 eine Senkung der Netzgebühren bei Vattenfall um 18 % sowie Kürzungen um bis zu 20 % in fünf weiteren Fällen von Stadtwerken in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angeordnet hatte. Nach dem seit November 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Durchleitungsentgelte dafür müssen laut Gesetz „kostenorientiert“ festgesetzt und dann von der Bundesnetzagentur und – bei regionalen Energieversorgern wie etwa den Stadtwerken – von Landesregulierungsbehörden genehmigt werden.
Vattenfall hatte gegen diese Maßnahme der Bundesnetzagentur vor dem BGH geklagt – und nun verloren. Die Richter haben die Höhe der Netzentgelte, die der Energieversorger von seinen Konkurrenten für die Nutzung seiner Stromnetze verlangte, überprüft und verlangen in ihrem Urteil die Kürzung der Gebühren durch die Netzagentur. „Das Urteil ist sehr erfreulich, weil es sowohl die Rechte als auch die Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur stärkt. Die Netzagentur hat damit bewiesen, dass sie eine Senkung der Netzentgelte gegen die großen Energieversorger durchsetzen kann“, so Mike Frank. „Einen weiteren Impuls für niedrigere Netzentgelte erhoffen wir uns durch die 2009 beginnende sogenannte Anreizregulierung. Den 900 Netzbetreibern in Deutschland werden dazu Erlösobergrenzen für ihre Entgelte vorgegeben.“
meistro Kunden profitieren von sinkenden Netzentgelten
Doch selbst nach dem Urteil der Karlsruher Richter warnen Experten vor zu hohen Erwartungen an die Strompreise, weil viele Energieanbieter – anders als meistro – die sinkenden Netzentgelte gar nicht an ihre Kunden weitergeben. „Vor diesem Hintergrund sollten gewerbliche Stromkunden mit einem Stromverbrauch von über 100.000 kWh pro Jahr darauf achten, ob ihr Anbieter die niedrigen Durchleitungsgebühren an den Kunden weiterreicht oder in die eigene Tasche steckt. Die Kunden der meistro Strom GmbH profitieren in jedem Fall von der Entscheidung, weil wir die sinkenden Netzgebühren vollständig an unsere Stromkunden weiterleiten“, so Mike Frank, Geschäftsführer von meistro.
Noch immer machen die Netzentgelte im gewerblichen Strommarkt je nach Abnahmemenge, Spannungsebene und Netzbetreiber zwischen 20 und 30 % des Strompreises aus: „Der Wechsel zu meistro lohnt sich für Unternehmen nach dem Urteil des BGH mehr denn je: In Zeiten rasant steigender Strom- und Energiepreise garantieren die langfristigen Lieferverträge von meistro konstante Strompreise. Außerdem gibt meistro den Kostenvorteil durch sinkende Netzentgelte an die Kunden weiter.“
Positives Signal für die Trennung von Stromproduktion und -netz
Nach Einschätzung von Mike Frank hat das Urteil noch einen weiteren positiven Effekt: „Mit seiner Entscheidung hat der BGH einen Streit zwischen der Bundesnetzagentur und den vier großen Energieversorgern Vattenfall, RWE, E.ON und EnBW zugunsten der Regulierungsbehörde entschieden. Das ist ein sehr deutliches Signal und wird die Versorger in ihrer Absicht bestärken, die Netze zu verkaufen. Denn nur durch eine Trennung zwischen Stromnetz und Stromproduktion ist überhaupt ein Wettbewerb zwischen Stromerzeugern möglich.“
Bereits im Februar hat der größte deutsche Energieversorger E.ON angekündigt, seine Stromnetze zu verkaufen und auch Vattenfall denkt über eine Trennung nach. Dagegen haben sich die anderen beiden großen Stromversorger RWE und EnWB bisher gegen einen Verkauf ausgesprochen. „Wir würden eine organisatorische Trennung von Stromproduktion und -transport begrüßen, weil dadurch der Wettbewerb im Strommarkt und daraus resultierend auch die Wechselbereitschaft der gewerblichen Stromkunden weiter an Fahrt gewinnen“, so Frank weiter. Laut einer Studie, die TNS Infratest im Auftrag der meistro Strom GmbH unter kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt hat, wechseln diese immer noch eher selten den Anbieter – und zahlen zu viel.
Strom von meistro: günstig, sicher, sauber
meistro ist ein neuer Stromversorger für gewerbliche Kunden. Der Fokus des Stromabsatzes reicht von Kleinunternehmen bis hin zu mittelständischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Ziel des Unternehmens ist es, mit seinen attraktiven Konditionen den Wettbewerb im gewerblichen Strommarkt in Gang zu bringen und durch eine langfristige Beschaffungsstrategie beim Stromeinkauf dem Unternehmer Preisstabilität und Planungssicherheit zu bieten. Hinter dem günstigen Strompreis von meistro steckt ein einfaches, aber überzeugendes Konzept: Der Strom wird 1:1 zum Einkaufspreis an die Kunden weitergegeben. Der zahlt lediglich eine Monatspauschale und profitiert so von einem niedrigen Strompreis und absoluter Transparenz.
Schlanke wie effiziente Strukturen sorgen bei meistro dafür, dass Verwaltungskosten und damit Preise für die Kunden auf lange Sicht günstig bleiben. Vergibt ein Betrieb einen Auftrag an meistro, übernimmt das Stromversorgungsunternehmen für den Kunden alle Formalitäten, die den Anbieterwechsel betreffen. Der Gesetzgeber garantiert, dass ein solcher Übergang reibungslos und ohne auch nur die kleinste Unterbrechung vonstatten geht. Zusätzlich stammt der Strom von meistro aus Wasserkraft und ist zu 100 % CO2-frei.